FAQ

Sollten Sie über diesen Fragenkatalog nicht die Fragen und Antworten finden, die Sie suchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 

Was muss ich machen, um eine Immobilie zu finden und zu reservieren?

Der erste Schritt wäre, wenn möglich, die Immobilie hier in Berlin zu besichtigen und sie danach auszusuchen. Sollte die Wohnung nicht vermietet sein ist es generell kein Problem, sie zu besichtigen. Sollte es sich um eine vermietete Wohnung handeln, so muss erst mit dem Mieter ein Besichtigungstermin vereinbart werden. In jedem Falle wäre es von Nöten, den Besuch rechtzeitig zu planen.

Sobald eine Immobilie ausgewählt worden ist, kann zur Reservierung übergegangen werden. Dafür reicht es aus, eine Kopie Ihres Passes einzureichen sowie eine Anzahlung von 6 % plus MwSt. (total 7,14 %) des Kaufpreises zu leisten, mit einem Minimum von 4.000€ (inklusive MwSt.). Diese Anzahlung entspricht unseren Vermittlungsgebühren, die fällig werden, sobald der Kaufprozess vollzogen worden ist.

Welche Schritte werden verfolgt, um den Kauf zu beurkunden und zu unterzeichnen?

Der Kaufprozess wird von BRICKBeRLIN organisiert, zusammen mit einem spanisch sprechenden Notar, der Ihnen mit genügend Vorlauf einen Entwurf auf Spanisch und Deutsch aufsetzen kann. In Deutschland muss der Kauf jeglicher Immobilien notariell bestätigt werden.

Am Tag der Beurkundung sind folgende Optionen möglich:

  1. Sie können persönlich zur Unterzeichnung erscheinen.
  2. Sollten Sie nicht persönlich nach Berlin kommen wollen, können Sie schriftlich eine Vollmacht an eine Person ausstellen, die Sie vertreten wird. In diesem Fall wird der Notar Ihnen via Email einen Text zukommen lassen, mit dem Sie entweder jemandem innerhalb unserer Firma eine Vollmacht ausstellen können, oder einem Bekannten, der sich in Berlin befindet, sofern dieser deutsch spricht. Das Dokument muss unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Passes in der deutschen Botschaft ihrer Stadt unterzeichnet werden. Sobald die Vollmacht unterzeichnet ist, muss diese von Ihnen dem Notar geschickt werden.
  3. Eine weitere Möglichkeit wäre, mündlich eine Vollmacht an die Person auszusprechen (im Falle, dass nicht genügend Zeit bleibt, sie schriftlich auszuführen), die Sie am Tag der Unterzeichnung verteten wird, und nachträglich die Vollmacht wie unter Punkt zwei genannt schriftlich zu bestätigen.

Auf jeden Fall wird die Beurkundung nicht ohne Ihre Zustimmung und die Möglichkeit Ihrerseits, den Vertrag ausreichend zu prüfen, erfolgen.

Welche notariellen Anforderungen gibt es und wann wird der Kaufpreis gezahlt?

Sobald der Vetrag unterzeichnet ist, wird der Notar eine Vormerkung Ihres Namens im Grundbuch vornehmen sowie alle nötigen Anforderungen zur Beurkundung im Grundbuch und die Übertragung des Eigentums prüfen.
Daraufhin wird uns der Notar alle Dokumente und Rechnung zukommen lassen. Wir werden Ihnen dann umgehend Bescheid geben, welche nächsten Schritte nötig sind, bzw. was zu zahlen ist:

  1. Zahlung der Notariatskosten: 2% vom Kaufpreis (fällig ca. eine Woche nach der Beurkundung).
  2. Zahlung des Kaufpreises: Abhängig von der im Vertrag ausgehandelten Art und Weise.
  3. Zahlung der Steuer (mit dem Kaufpreis fällig): z.Z. 6% in Berlin.

Anders gesagt, in Deutschland werden am Tag der Berurkundung selbst noch keine Zahlungen fällig.

Nachdem die Überweisung des Kaufpreises (entweder auf das Konto der Verkäufers oder auf ein Treuhandkonto des Notars) getätigt worden ist, sind Sie wirtschaftlicher Eigentümer.

Sobald der Notar nach einigen Tagen den Verkauf bestätigt, sind Sie ofiziell im Grundbuch eingeschrieben und somit auch ofizieller Eigentümer der Immobilie. Der Notar lässt Ihnen dann eine beglaubigte Kopie des Grundbuchauszuges zukommen.

Sollte ich nicht in Deutschland wohnhaft sein, muss ich ein deutsches Konto eröffnen?

Bei dem Kauf einer Immobilie in Deutschland ist es ratsam, ein deutsches Bankkonto für das Hausgeld, die vierteljährlich anfallende Grundsteuer sowie die monatlichen Mieteinnahmen zu eröffnen.

Es ist aber auch dafür nicht erforderlich, dass Sie persönlich in Berlin sind. Wir können Ihnen einfach und bequem ein Bankkonto auf Distanz eröffnen.

Wie funktionieren die Sonderhausverwaltungen, die Ihr Eigentum verwalten?

Es existieren vielzählige Unternehmen, die sich auf die Verwaltung von Immobilien spezialisiert haben. Dieser Service ist nicht zwingend, hat aber große Vorteile. Diese Sonderverwaltung wird oft eingesetzt, vor allen Dingen von ausländischen Eigentümern, die kein Deutsch sprechen und deren Wohnsitz nicht in Deutschland liegt. Folgende Services werden von einer Sonderverwaltung angeboten:

  • Freischaltung Strom,
  • Kontakt zur Hausverwaltung herstellen, um Ihre Bankdaten für die Zahlung des Hausgeldes weiterzugeben,
  • Abwicklungen mit der Steuerbehörde,
  • Management der finanziellen Seite der Immobilie,
  • Vertretung des Eigentümers bei den jährlichen Eigentümerversammlungen,
  • Bearbeitung der schriftlichen Korrespondenz (normalerweise auf deutsch),
  • Suche eines Mieters, ob für kurze oder lange Anmietungen, bzw. dem Management des Mieters, der aktuell die Wohnung bewohnt,
  • Kontrolle der vom Mieter zu zahlenden Miete sowie des Hausgeldes und Überweisung Ihrer Einnahmen,
  • Zahlung der vietreljährlichen Grunderwerbssteuer,
  • Benachrichtigung darüber, wann Sie die Steuererklärung einreichen sollten.

Auf diese Art und Weise wird der Eigentümer von allen Sorgen oder Abwicklungen befreit, die Sonderverwaltung ist somit ein besonderer und vertrauenswürdiger Vertreter für das Management Ihrer Immobilie. Die Kosten der Sonderverwaltung belaufen sich auf ca. 25 € im Monat.
Wir können Ihnen jederzeit eine solche Sonderverwaltung vermitteln.